Duisburg – Inzwischen liegen vom Bund Deutscher Radfahrer die Wertungskarten für die Saison 2022 vor. Einzelmitglieder haben ab sofort die Möglichkeit die Beiträge für ihre Einzelmitgliedschaft im Radsportverband NRW für 2022 zu überweisen. Der Mitgliedsbeitrag für 2022 hat sich gegenüber 2021 nicht geändert. Die Details zum Beitrag 2022 entnehmen Sie bitte der Anlage, die unverändert gültig ist. Dort finden Sie auch das Konto, auf das Sie bitte ihren Jahresbeitrag überweisen:
Verwaltung/Gebühren
Veranstaltungsabsagen/Terminverlegungen durch Covid-19
In unserer Bekanntmachung vom 14.03.2020 wurden Sie darüber informiert, dass bei Veranstaltungsabsagen aufgrund von behördlichen Anordnungen keine Genehmigungsgebühr berechnet wird. Dies bezieht sich nur auf Veranstaltungen, die vom Radsportverband NRW mit Gebühren belegt werden. Das Präsidium hat nun beschlossen, dass diese Regelung nur einmal seitens der Vereine genutzt werden kann. Vereine, die einen neuen Termin anmelden und somit ihre Veranstaltung verlegen, unterliegen wiederum der Genehmigungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung des Radsportverbandes NRW.
Neue Finanzordnung und Gebührenordnung in Kraft
Aufgrund des Beschlusses des Verbandsrates am 17.11.2019, werden die aktuelle Finanzordnung und die Gebührenordnung 2020 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Alle Ordnungen sind hier abrufbar.
Stefan Rosiejak, Geschäftsführer
Vereinsrundschreiben und Gebührenordnung 2020 online
Ab sofort sind das Vereinsrundschreiben 2020 und die Gebührenordnung 2020 (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Verbandsrat am 17.11.2019) in unserem Downloadbereich abrufbar. Den Vereinen wurde das Rundschreiben bereits vorab per Email zugestellt.
Informationen für Einzelmitglieder im Radsportverband NRW
Der Bund Deutscher Radfahrer hat darüber informiert, dass die Wertungskarten für 2019 ab Mitte November 2018 vorliegen sollen. Mitte Dezember wird auch das völlig neu gestaltete NRW-Jahresheft für den Breitensport vorliegen, was wir an jedes Einzelmitglied mit versenden werden.
Neue Gebührenordnung 2018 online
Hiermit wird die neue Gebührenordnung 2018 des Radsportverbandes NRW veröffentlicht. Diese Version wurde am 19.11.2017 vom Verbandsrat beschlossen. Alle anderen Versionen verlieren damit mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
Gebührenordnung 2017 – Anpassung
Im Rahmen der Hauptausschusssitzung am 18.03.2017 wurde der Punkt 68 „Veranstaltergebühr“ in der Gebührenordnung 2017 redaktionell angepasst. Der ehemalige Gesamtbetrag (Anteile Radsportverband und Bezirke) i. H. von 12,84 € wurde in den Anteil Radsportverband i. H. von 6,42 € geändert, da auch nur dieser von der Geschäftsstelle berechnet wird.
Aufhebung der Sperre wegen Begleichung des Nenngeldes
Die Sperre gegen die im folgenden genannten Sportler wird nach Begleichung des Nenngeldes für das Rennen 51. Brackweder Radrennen + LVM Straße NRW am 08.05.16 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Roland Siegbert, RC Zugvogel 09 Aachen, Elite A
Alexander Gottfried, Cycle your Life, Elite B
Frederic Dahmen, RC Adler, Elite C
Einzelmitgliedschaft im Radsportverband NRW 2016
Information für Einzelmitglieder im Radsportverband NRW für 2016:
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Beiträge für ihre Einzelmitgliedschaft im Radsportverband NRW für 2016 zu überweisen. Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Beiträge für 2016 unverändert bleibt. Die Details zum Beitrag 2016 können Sie auch der Anlage entnehmen. Dort finden Sie auch das Konto, auf das Sie bitte ihren Jahresbeitrag überweisen.
Genehmigungsgebühr von Radrennen des NRW LV-Kalenders 2011
Alle Veranstalter von Radrennen des LV NRW Kalender 2011 werden darauf hingewiesen, dass bei der Anmeldung von Radrennen für 2011 die Gebühr in Höhe von 80,– Euro bis zum 10.12 2010 auf das Konto 80 122 989 Sparkasse Neuss BLZ 305 500 00 eingezahlt sein muss.
Der Termin wird sonst ersatzlos aus dem Kalender gestrichen.