Hiermit wird frist- und formgerecht gem. § 17 der Satzung die Einladung und Tagesordnung zum kommenden Verbandsrat veröffentlicht:
Verbandsrat – Einladung und Tagesordnung
Th. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer
Hiermit wird frist- und formgerecht gem. § 17 der Satzung die Einladung und Tagesordnung zum kommenden Verbandsrat veröffentlicht:
Verbandsrat – Einladung und Tagesordnung
Th. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer
Gemäß § 12 der aktuellen Satzung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Regionalversammlung der Region Münster für den 12.12.2024 nach Dorsten einberufen.
Teilnahme- und antragsberechtigt sind alle Vereine, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Münster haben. Pro angefangene 50 Mitglieder kann eine Stimme genutzt werden. Die Stimmenübertragung von mehreren Stimmen innerhalb des Vereins ist zulässig. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt über das Delegiertenmeldungssystem des Radsportverbandes NRW. Alle betroffenen Vereine erhalten rechtzeitig eine Info über den Ablauf der Delegiertenmeldung.
Gemäß der aktuellen Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit die turnusmäßige Verbandsratssitzung für Sonntag, den 10.11.2024, einberufen. Anträge können bis zum 27.09.2024 an den Geschäftsführer gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagung wird als Videokonferenz durchgeführt. Die Tagesordnung wird bis zum 11.10.2024 veröffentlicht.
Die Region Düsseldorf im Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. lädt zur
Regionalversammlung
am Mittwoch, den 25.09.2024 um 19.00 Uhr, SG Radschläger Düsseldorf e. V., Räuscherweg 40, 40221 Düsseldorf ein.
Gemäß § 12 der aktuellen Satzung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Regionalversammlung der Region OWL für den 23.11.2024 nach Herford einberufen.
Teilnahme- und antragsberechtigt sind alle Vereine, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Detmold haben. Pro angefangene 50 Mitglieder kann eine Stimme genutzt werden. Die Stimmenübertragung von mehreren Stimmen innerhalb des Vereins ist zulässig. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt über das Delegiertenmeldungssystem des Radsportverbandes NRW. Alle betroffenen Vereine erhalten rechtzeitig eine Info über den Ablauf der Delegiertenmeldung.
Gemäß § 12 der aktuellen Satzung des Radsportverbandes Nordhrein-Westfalen wird hiermit die Regionalversammlung der Region Düsseldorf für den 25.09.2024 nach Düsseldorf einberufen. Teilnahme- und antragsberechtigt sind alle Vereine, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Düsseldorf haben. Pro angefangene 50 Mitglieder kann eine Stimme genutzt werden. Die Stimmenübertragung von mehreren Stimmen innerhalb des Vereins ist zulässig. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt über das Delegiertenmeldungssystem des Radsportverbandes NRW. Alle betroffenen Vereine erhalten rechtzeitig eine Info über den Ablauf der Delegiertenmeldung. Anträge an die Regionalversammlung können bis zum 14.08.2024 an den Regionalvorsitzenden Sascha Grünewald gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Antragstellers, den Inhalt des Antrages und eine Begründung enthalten. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagesordnung wird bis zum 27.08.2024 veröffentlicht.
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 in das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden Daniel Steinhaus (RC Musketier Wuppertal) mit sofortiger Wirkung berufen. Er wird unter der Emailadresse daniel.steinhaus@radsportverband-nrw.de erreichbar sein.
Gemäß § 12 der aktuellen Satzung des Radsportverbandes Nordhrein-Westfalen wird hiermit die Regionalversammlung der Region Köln-Bonn-Aachen für den 05.06.2024 nach Köln (Deutsche Sporthochschule) einberufen. Teilnahme- und antragsberechtigt sind alle Vereine, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln haben. Pro angefangene 50 Mitglieder kann eine Stimme genutzt werden. Die Stimmenübertragung von mehreren Stimmen innerhalb des Vereins ist zulässig. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt über das Delegiertenmeldungssystem des Radsportverbandes NRW. Alle betroffenen Vereine erhalten rechtzeitig eine Info über den Ablauf der Delegiertenmeldung. Anträge an die Regionalversammlung können bis zum 24.04.2024 an den Regionalvorsitzenden Sascha Hoff gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Antragstellers, den Inhalt des Antrages und eine Begründung enthalten. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagesordnung wird bis zum 08.05.2024 veröffentlicht.
Gemäß § 12 der aktuellen Satzung des Radsportverbandes Nordhrein-Westfalen wird hiermit die Regionalversammlung der Region Arnsberg für den 08.05.2024 nach Dortmund einberufen. Teilnahme- und antragsberechtigt sind alle Vereine, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg haben. Pro angefangene 50 Mitglieder kann eine Stimme genutzt werden. Die Stimmenübertragung von mehreren Stimmen innerhalb des Vereins ist zulässig. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt über das Delegiertenmeldungssystem des Radsportverbandes NRW. Alle betroffenen Vereine erhalten rechtzeitig eine Info über den Ablauf der Delegiertenmeldung. Anträge an die Regionalversammlung können bis zum 27.03.2024 an den Regionalvorsitzenden Sven Krause gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Antragstellers, den Inhalt des Antrages und eine Begründung enthalten. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagesordnung wird bis zum 10.04.2024 veröffentlicht.
In Übereinstimmung mit der gültigen Satzung und der Geschäfts- und Vewaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V., wird die erste Verbandsratssitzung für Sonntag, den 10.03.2024 nach Duisburg einberufen. Im Jahr 2024 übernimmt der Verbandsrat satzungsgemäß die Aufgaben der Mitgliederversammlung (außer Festlegung der Beiträge).