In unserer Bekanntmachung vom 14.03.2020 wurden Sie darüber informiert, dass bei Veranstaltungsabsagen aufgrund von behördlichen Anordnungen keine Genehmigungsgebühr berechnet wird. Dies bezieht sich nur auf Veranstaltungen, die vom Radsportverband NRW mit Gebühren belegt werden. Das Präsidium hat nun beschlossen, dass diese Regelung nur einmal seitens der Vereine genutzt werden kann. Vereine, die einen neuen Termin anmelden und somit ihre Veranstaltung verlegen, unterliegen wiederum der Genehmigungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung des Radsportverbandes NRW.
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