Die Tagungsunterlagen zur Mitgliederversammlung am 05.10.2025 wurden heute frist- und formgerecht im geschützten Bereich unserer Homepage unter https://radsportverband-nrw.de/verband/mitgliederversammlung/
veröffentlicht. Alle Vereine haben eine E-Mail mit den Zugangsdaten und Informationen zur Delegiertenmeldung erhalten. Bei technischen Problemen steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Verbandsratssitzung III/2025 – Einladung und Tagesordnung
Hiermit wird gemäß der Satzung und der Geschäfts- und Verwaltungsordnung die Einladung und Tagesordnung für die kommende Verbandsratssitzung am 18.09.2025 frist- und formgerecht veröffentlicht. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, es können nur Mitglieder des Verbandsrates gemäß Satzung und eingeladene Gäste teilnehmen. Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Trauer um Christian Lévesque
Der Radsportverband Nordrhein-Westfalen trauert um Christian Lévesque. Der langjährige Vorsitzende des Radsportclub Lintorf ist am 18.07.2025 nach langer Krankheit im Alter von 79 Jahren verstorben.
Als gebürtiger Franzose hat er das Radsportgen in die Wiege gelegt bekommen. Gerade in den 80er und 90er Jahren organisierte er große Radrennen in Lintorf, bei der im Sommer 1990 (kurz vor der Wiedervereinigung Deutschlands) sogar die DDR-Nationalmannschaft am Start war. Nicht nur als rühriger Organisator machte er sich einen Namen. Im Radsportbezirk Düsseldorf war er viele Jahre für den Straßenrennsport und die Kommissäre verantwortlich. Er gehörte zu den Machern, packte Probleme an und präsentierte Ergebnisse. Hier halfen ihm sein französisches Temperament und Offenheit für kreative Lösungen. Christian Lévesque war einer der Radsportenthusiasten, die sich nicht in den Vordergrund gestellt sondern „geliefert“ haben.
Verbandsratssitzung III/2025
Gemäß der aktuellen Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit die dritte Verbandsratssitzung 2025 für Donnerstag, den 18.09.2025, einberufen. Anträge können bis zum 06.08.2025 an den Geschäftsführer gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagung wird als Videokonferenz durchgeführt. Die Tagesordnung wird bis zum 20.08.2025 veröffentlicht.
Mitgliederversammlung 2025 – Einberufung
In Übereinstimmung mit § 15 der gültigen Verbandssatzung wird die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. frist- und formgerecht für Sonntag, den 05.10.2025 nach Duisburg einberufen. Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 20.08.2025 in schriftlicher und elektronischer Form an den Geschäftsführer unter stefan.rosiejak@radsportverband-nrw.de gesandt werden. Die Anträge müssen den Namen des Antragstellers, den Antrag und die Begründung des Antrages beinhalten.
Verbandsratssitzung II/2025 – Einladung und Tagesordnung
Hiermit wird gemäß der Satzung und der Geschäfts- und Verwaltungsordnung die Einladung und Tagesordnung für die kommende Verbandsratssitzung am 15.05.2024 veröffentlicht. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, es können nur Mitglieder des Verbandsrates gemäß Satzung und eingeladene Gäste teilnehmen. Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.

Ex-Steher-Weltmeister Jean Breuer verstorben
Hürth – Der ehemalige Steher-Weltmeister Jean Breuer ist am 12.04.2025 mit 87 Jahren gestorben.
Im Alter von zwölf Jahren sah Breuer auf der Radrennbahn in Köln-Riehl sein erstes Steherrennen mit Stars wir Walter Lohmann, Jean Schorn und dem späteren Erfolgs-Bundestrainer Gustav Kilian. Mit 15 Jahren trat Breuer der RSG Hürth bei, bei der er bis zum Karriereende blieb und die er seit 1968 als 1. Vorsitzender leitete.
Verbandsratssitzung II/2025
Gemäß der aktuellen Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit die zweite Verbandsratssitzung 2025 für Donnerstag, den 15.05.2025, einberufen. Anträge können bis zum 03.04.2025 an den Geschäftsführer gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagung wird als Videokonferenz durchgeführt. Die Tagesordnung wird bis zum 17.04.2025 veröffentlicht.
Mitgliederversammlung 2025 – Terminverlegung
Die für den 16.03.2025 vorgesehene Mitgliederversammlung muss aus zwingenden, organisatorischen Gründen verschoben werden. Sobald ein Termin feststeht, wird dieser mit der satzungsgemäßen Frist von zwölf Wochen veröffentlicht. Die bereits eingereichten Anträge bleiben bestehen, es sei denn, diese werden von den Antragstellern zurückgezogen. Neue Anträge können bis sechs Wochen vor dem neuen Termin gestellt werden.
Neue Datenschutz- und Jugendordnung
Der Verbandsrates hat in seiner Sitzung am 09.03.2025 die Datenschutzordnung (Neufassung) beschlossen und die Jugendordnung (Überarbeitung) bestätigt. Beide Ordnungen sind satzungsgemäß mit dieser Veröffentlichung in Kraft und stehen im Downloadbereich zur Verfügung.