Technische Kommission – Besetzung

Die bisherige stellvertretende Vorsitzende der Technischen Kommission Rennsport, Susanne Wienand, ist zum 31.12.2023 aus persönlichen Gründen von ihrem Ehrenamt zurückgetreten. Das Präsidium des Radsportverbandes NRW dankt ihr herzlich für ihr Engagement und Weiterentwicklung des Kommissärwesens in NRW. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden Ferdinand Ameis.

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Verbandsratssitzung I/2024 – Termin und Anträge

In Übereinstimmung mit der gültigen Satzung und der Geschäfts- und Vewaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V., wird die erste Verbandsratssitzung für Sonntag, den 10.03.2024 nach Duisburg einberufen. Im Jahr 2024 übernimmt der Verbandsrat satzungsgemäß die Aufgaben der Mitgliederversammlung (außer Festlegung der Beiträge).

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Verbandsratssitzung II/2023

Gemäß der aktuellen Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit die turnusmäßige Verbandsratssitzung für Sonntag, den 19.11.2023, einberufen. Anträge können bis zum 06.10.2023 an den Geschäftsführer gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagung wird als Videokonferenz durchgeführt. Die Tagesordnung wird bis zum 20.10.2023 veröffentlicht.

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Saisonpause Bahntraining Sportforum Kaarst-Büttgen 2023

Im Oktober 2023 (Zeitraum 03.10. bis 26.10.2023) wird aufgrund der Saisonpause kein Kader-/Stützpunkttraining dienstags/donnerstags auf der Bahn im Sportforum Kaarst-Büttgen stattfinden. Ab dem 31.10.2023 beginnt der regelmäßige Trainingsbetrieb wieder (Di + Do).

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Abnahme Kadernormen am LLStp. Kaarst-Büttgen (Rennsport Straße/Bahn)

Am Donnerstag, den 28.09.23, erfolgt in der Zeit von 17.30-20.00 Uhr im Rahmen des Stützpunkttrainings eine Abnahme der allgemeinen Kadernormen (analog BDR Nachwuchsprogramm) und Überprüfung Kurzzeit am Stützpunkt Kaarst-Büttgen. Die allgemeinen Kadernormen stellen eine Grundlage zur Einberufung der Landeskader dar.

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Terminanmeldungen NRW Rennsportkalender Straße 2024

Vereine und Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalenders NRW für 2024 durchführen wollen, werden hiermit gebeten die Veranstaltung fristgerecht anzumelden. Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung, diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt.

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