Düsseldorf – Die Beliebtheit von E-Bikes oder Pedelecs nimmt immer mehr zu. Mit 720.000 verkauften E-Bikes im Jahr 2017 hält ist der Trend zu Fahrrädern mit eingebautem Elektromotor ungebrochen an. Der Radsportverband NRW setzt die positiven Entwicklung dahingehend um, indem Radrennen und Breitensportveranstaltungen mit E-Bikes in seine Reglements aufgenommen werden.
Verwaltung
Verbandsrat – neue Zusammensetzung
Hiermit wird die aktuelle Zusammensetzung des Verbandsrates veröffentlicht:
Verbandsrat – Zusammensetzung – Stand 19.07.2018
St. Rosiejak, Geschäftsführer
Neuer Radsportbezirk Köln-Bonn e. V.
Mit Wirkung vom 10.07.2018 wurden die ehemaligen Bezirksvereine „Radsportbezirk Mittelrhein-Süd e. V.“ und „Bund Deutscher Radfahrer (BDR) Bezirk Köln e. V.“ zum neuen Verein „Radsportbezirk Köln-Bonn e. V.“ verschmolzen. Die Eintragung des neuen Vereins erfolgte am 10.07.2018 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Siegburg. Der neue Verein ist gültiger Rechtsnachfolger der bisherigen Vereine.
Unterlagen zum Datenschutz
Zur Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung wurden die ersten Informationen im Downloadbereich unter „11. Datenschutz“ hinterlegt. Weitere Informationen folgen.
Verbandsrat 2018 – Protokoll und Tagungsunterlage
Hiermit werden das Protokoll und die Tagungsunterlage der Verbandsratssitzung vom 18.03.2018 unter folgendem Link veröffentlicht:
www.radsportverband-nrw.de/verband/verbandsrat
B. Potthoff, Präsident – St. Rosiejak, Geschäftsführer
Geschäftsstelle am 30.04. geschlossen
Auf Grund des Brückentages ist die Geschäftsstelle des Radsportverband NRW am Montag den 30.04.2018 komplett geschlossen. Es können auch keine Anfragen per Email oder Telefon beantwortet werden. Wir bitten um Beachtung.
Auslandsstartgenehmigungen Frankreich – nationaler Kalender
Gemäß dem UCI- und dem BDR-Reglement ist für jeden Auslandsstart eine Genehmigung zu beantragen. Dies ist für die Sparten Straße/Bahn/MTB/BMX/Cross verpflichtend. Der Radsportverband NRW erteilt diese Genehmigung für Rennen des nationalen Kalenders des Gastlandes.
Neue Ordnungen in Kraft gesetzt
Der Verbandsrat hat am 18.03.2018 in seiner turnusmäßigen Sitzung gemäß § 30 der gültigen Satzung, einige neue Ordnungen genehmigt und bestätigt. Diese Ordnungen werden mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft gesetzt. Alle vorhergehenden Versionen (sofern vorhanden) verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.
Mitgliederversammlung 2019 – Ausrichter gesucht
Der Radsportverband NRW führt satzungsgemäß alle zwei Jahre seine Mitgliederversammlung (MV) durch. Der nächste Termin ist der 17.03.2019. Erstmals werden zu dieser MV keine Delegierten der Bezirke mehr teilnehmen, sondern direkte Vetreter der Mitgliedsvereine des Radsportverbandes. Organisatorisch wird der Ausrichter durch die Geschäftsstelle des Radsportverbandes begleitet. Eine ausführliche Organisationsliste ist vorbereitet und wird mit dem Ausrichter auf den Austragungsort abgestimmt.
Verbandsratssitzung 18.03.2018
Hiermit wird die kommende Verbandsratssitzung für Sonntag, den 18.03.2018, nach Duisburg-Wedau einberufen. Diese Sitzung übernimmt gemäß § 17 (6) der Verbandssatzung in diesem Jahr einige Aufgaben der Mitgliederversammlung, die nur noch in den ungeraden Jahren durchgeführt wird. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Anträge können durch die Mitgliedsvereine, die Verbandsratsmitglieder, den Jugendhauptausschuss und die Kassenprüfer bis zum 02.02.2018 (Eingang) schriftlich mit Begründung an die Geschäftsstelle gesandt werden.