Mitgliederversammlung 2023 – endgültige Tagesordnung

Hiermit wird gemäß § 15 der Satzung die Tagesordnung zur Mitgliedersammlung am 26.03.2023 um 10.00 Uhr (Steinhof Duisburg, Düsseldorfer Landstraße 347, 47259 Duisburg) veröffentlicht.

Die Tagungsunterlagen werden im nicht öffentlichen Bereich der Homepage veröffentlicht. Alle stimmberechtigten Personen und Vereine erhalten eine Email mit den Zugangsdaten und den Vorgaben für die Delegiertenmeldung.

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Mitgliederversammlung 26.03.2023 – Tagesordnung

Gemäß § 15 (5) der aktuellen Satzung, wird hiermit die vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 26.03.2023 im Steinhof Duisburg, Düsseldorfer Landstraße 347, 47259 Duisburg, veröffentlicht. Die Anträge und Berichte werden gemäß § 15 (6) vier Wochen vor der Mitgliederversammlung im nicht öffentlichen Teil der Homepage des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. veröffentlicht.

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Verbandsratssitzung I/2023 – Einberufung

Gemäß § 6 der gültigen Geschäfts- und Verwaltungsordnung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., wird die erste Sitzung des Verbandsrates 2023 für Mittwoch, den 08.03.2023 um 19.00 Uhr einberufen. Die Sitzung wird als Video-Konferenz durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Präsidiums, die Beisitzer Recht und Versicherungen, der Antidopingbeauftragte und die Regionalvorsitzenden. Anträge an den Verbandsrat können bis zum 25.01.2023 (letzter Tag des Eingangs) an die Geschäftsstelle gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Anträge müssen den Antragsteller, den Antrag und eine Begründung für den Antrag beinhalten. Die Tagesordnung wird bis zum 08.02.2023 veröffentlicht.

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Jährliche Weiterbildung Kommissär:innen im Radsportverband NRW

Die technische Kommission des Radsportverbands NRW  lädt alle aktiven Kommissär:innen zur jährlichen Weiterbidlung am 19.03.2023 nach Duisburg ein. Bei dieser Veranstaltung werden den Teilnehmer:innen die Lehreinheiten gutgeschrieben, die alle zwei Jahre nachgewiesen werden müssen, um die Berechtigung zum Lösen der Lizenz zu erhalten.

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Mitgliederversammlung 2023 – Einberufung

Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. wird hiermit frist- und formgemäß § 15 (3) der aktuellen Satzung für den 26.03.2023 nach Duisburg einberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung können gemäß § 15 (4) der Satzung bis zum 10.02.2023 (letzter Eingang) an die Geschäftsstelle in Duisburg gesandt werden. Die elektronische Form der Übermittlung ist zulässig. Die Anträge müssen die Angabe des Antragstellers, die Bezeichnung des Antrages und eine Begründung des Antrages erhalten.

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