In den vergangenen Wochen haben wir Sie schon mehrfach auf die neue Gebührenordnung für die Saison 2026 hingewiesen.Aufgrund der Wichtigkeit, dürfen wir Sie heute auf die Neuregelungen für den Lizenzwechsel hinweisen. Die Inhaber von Breitensportlizenzen sind hiervon NICHT betroffen.
Wer muss einen Abkehrschein für den Lizenzwechsel 2026 beantragen?
Alle Sporterinnen und Sportler, die im Jahr 2025 eine Wettkampf-, Kommissär- oder Sonderfunktionlizenz gelöst haben.
Wer wechselt sperrfrei und wer mit einer dreimonatigen Sperre?
Grundsätzlich ist nur noch der sperrfreie Wechsel vorgesehen. Eine spezielle Regelung gibt es für die Hallenradsportdisziplinen (Kunstrad, Radball, Radpolo). Nur hier kann ein Wechsel mit Sperre ausgewählt werden.
Welche Gebühren sind zu zahlen?
a) sperrfreier Wechsel (alle Disziplinen)
U17 und jünger – 55,00 €
U19 – 85,00 €
U23/Elite/Master – 135,00 €
b) Wechsel mit dreimonatiger Sperre (nur Kunstrad, Radball, Radpolo)
U19 und jünger – 20,00 €
U23/Elite/Master – 60,00 €
Welcher Abkehrschein ist zu verwenden und wann?
Der bisherige Abkehrschein mit den alten Gebühren ist nur noch bis zum 14.12.2025 (Eingang bei uns) gültig. Ab dem 15.12.2025 gilt der neue Abkehrschein, der an diesem Tag im Downloadbereich zur Verfügung gestellt wird. Alte Abkehrscheine werden ab dem 15.12.2025 nicht mehr akzeptiert.
Was muss ich als Verein bei der Erstellung eines Abkehrscheines beachten?
Der Sportler oder die Sportlerin muss den Abkehrschein ausdrücklich beim abgebendem Verein anfordern (Verein, der 2025 auf der Lizenz vermerkt ist). Der Verein prüft, ob noch Verpflichtungen bestehen. Wenn nicht, muss der abgebende Verein innerhalb von acht Tagen an den Sportler und den Radsportverband NRW per E-Mail als PDF übersenden. Die Möglichkeit und die Summen für einen Ausbildungsausgleich (zahlbar durch den Sportler/die Sportlerin) sind in den jeweiligen Wettkampfbestimmungen geregelt.
St. Rosiejak, Geschäftsführer