Einberufung Mitgliederversammlung 2017

Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für Sonntag, den 19.03.2017, 10.00 Uhr, nach Duisburg einberufen.

Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 03.02.2017 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.

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Anpassung der Gebührenordnung 2017

Der Hauptausschuss des Radsportverbandes NRW hat in seiner Sitzung am 13.11.2016 die Gebühr für die RTF-Wertungskarte 2017 angepasst. Die gültige Gebühr beträgt 12.00 €. Eine korrigierte Gebührenordnung steht zum Download auf der Homepage des Verbandes zur Verfügung oder kann direkt hier heruntergeladen werden:

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Auslandsstartgenehmigungen

Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, dass für den Start bei Lizenzrennen im Ausland eine Auslandsstartgenehmigung benötigt wird (BDR-Sportordnung Artikel 4.4.3). Für nationale Rennen des Gastlandes wird diese Genehmigung vom Radsportverband NRW erstellt. Das dazu notwendige Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Bei Rennen des UCI-Kalenders muss eine Genehmigung beim BDR in Frankfurt beantragt werden.

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„Geschäftsstelle on Tour“ gestartet

Vizepräsident Josef Göttlicher (Fotoprivat)

Duisburg – Die diesjährigen Geschäftsstellenseminare „Geschäftsstelle on Tour“ wurden erfolgreich mit der Auftaktveranstaltung in Köln gestartet. Speziell begrüßt wurden die Vereinsmanager durch den Vizepräsidenten Mitglieder und Kommunikation Josef Göttlicher aus Rheinbach. Rund 30 Vereine aus dem südlichen Bereich von Nordrhein-Westfalen ließen sich vom Duisburger Geschäftsstellenteam Stefan Rosiejak und Uwe Richert über Neuigkeiten und Besonderheiten der Mitgliedermeldung 2017 informieren.

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