Gemäß dem UCI- und dem BDR-Reglement ist für jeden Auslandsstart eine Genehmigung zu beantragen. Dies ist für die Sparten Straße/Bahn/MTB/BMX/Cross verpflichtend. Der Radsportverband NRW erteilt diese Genehmigung für Rennen des nationalen Kalenders des Gastlandes.
Aufgrund einer verschärften Antiterrorprüfung akzeptiert der französische Verband FFC nur noch Genehmigungen, die auch die UCI ID enthalten. Somit bitten wir bei geplanten Starts in Frankreich wie folgt zu verfahren:
Bitte ergänzen Sie im Feld „Lizenznummer“ die UCI ID des Sportlers.
Diese Regelung ist ab sofort gültig.
St. Rosiejak, Geschäftsführer