In Übereinstimmung mit der gültigen Satzung und der Geschäfts- und Verwaltungsordnung, wir hiermit die nächste Verbandsratssitzung für Donnerstag, den 19.03.2026 einberufen. Die Sitzung wird als Videokonferenz durchgeführt und ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Verbandrates gemäß der Satzung sowie eingeladene Gäste.
Verwaltung
Verbandssport- und Schiedsgericht – Umbesetzung
In Übereinstimmung mit § 19 der Verbandssatzung wurde am 27.10.2025 durch das Präsidium folgende Änderung bei der Besetzung des Verbandssport- und Schiedsgerichtes (VSSG) durchgeführt:
Raimund Sudhoff – Abberufung als Beisitzer auf eigenen Wunsch
Susanne Wienand – Berufung als Beisitzerin
Vereinsrundschreiben 2026
Hiermit wird das Vereinsrundschreiben 2026 veröffentlicht, das auch im Downloadbereich jederzeit abrufbar ist. Alle Vereine haben per E-Mail das Vereinsrundschreiben am 07.11.2025 erhalten. Wir bitten um Beachtung der Regelungen und stehen für Rückfragen zu den bekannten Sprechzeiten zur Verfügung:
Lizenzanträge für 2026 ab sofort möglich
Seit dem 29. Oktober können über das Online-Portal lizenzen.rad-net.de die Wiederholungsanträge für Lizenzen 2026 gestellt werden. Auch Erstanträge sind ab sofort möglich.
Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) bittet alle Landesverbände und Vereine, ihre Mitgliedsvereine über den Start der Antragsphase zu informieren und auf die korrekte Antragstellung gemäß der FAQ auf rad-net.de hinzuweisen.
Mitgliederversammlung 05.10.2025 – Tagungsunterlagen
Die Tagungsunterlagen zur Mitgliederversammlung am 05.10.2025 wurden heute frist- und formgerecht im geschützten Bereich unserer Homepage unter https://radsportverband-nrw.de/verband/mitgliederversammlung/
veröffentlicht. Alle Vereine haben eine E-Mail mit den Zugangsdaten und Informationen zur Delegiertenmeldung erhalten. Bei technischen Problemen steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Verbandsratssitzung III/2025
Gemäß der aktuellen Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit die dritte Verbandsratssitzung 2025 für Donnerstag, den 18.09.2025, einberufen. Anträge können bis zum 06.08.2025 an den Geschäftsführer gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagung wird als Videokonferenz durchgeführt. Die Tagesordnung wird bis zum 20.08.2025 veröffentlicht.
Mitgliederversammlung 2025 – Einberufung
In Übereinstimmung mit § 15 der gültigen Verbandssatzung wird die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. frist- und formgerecht für Sonntag, den 05.10.2025 nach Duisburg einberufen. Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 20.08.2025 in schriftlicher und elektronischer Form an den Geschäftsführer unter stefan.rosiejak@radsportverband-nrw.de gesandt werden. Die Anträge müssen den Namen des Antragstellers, den Antrag und die Begründung des Antrages beinhalten.
Verbandsratssitzung II/2025 – Einladung und Tagesordnung
Hiermit wird gemäß der Satzung und der Geschäfts- und Verwaltungsordnung die Einladung und Tagesordnung für die kommende Verbandsratssitzung am 15.05.2024 veröffentlicht. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, es können nur Mitglieder des Verbandsrates gemäß Satzung und eingeladene Gäste teilnehmen. Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Verbandsratssitzung II/2025
Gemäß der aktuellen Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit die zweite Verbandsratssitzung 2025 für Donnerstag, den 15.05.2025, einberufen. Anträge können bis zum 03.04.2025 an den Geschäftsführer gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig. Die Tagung wird als Videokonferenz durchgeführt. Die Tagesordnung wird bis zum 17.04.2025 veröffentlicht.
Mitgliederversammlung 2025 – Terminverlegung
Die für den 16.03.2025 vorgesehene Mitgliederversammlung muss aus zwingenden, organisatorischen Gründen verschoben werden. Sobald ein Termin feststeht, wird dieser mit der satzungsgemäßen Frist von zwölf Wochen veröffentlicht. Die bereits eingereichten Anträge bleiben bestehen, es sei denn, diese werden von den Antragstellern zurückgezogen. Neue Anträge können bis sechs Wochen vor dem neuen Termin gestellt werden.