Der französische Radsportverband FFC hat seine Richtlinien für den Start von ausländischen Sportlern bei Veranstaltungen des nationalen Kalenders verändert. Die Angaben auf den bisher ausgestellten Formularen reichen der FFC nicht mehr aus.
Aufgrund der unklaren Situation und zur Vermeidung der Rückweisung von Sportlern, stellt der Radsportverband NRW bis auf weiteres keine Auslandsstartgenehmigungen für Frankreich mehr aus. Alle bisher ausgestellten Genehmigungen verlieren bis zur Klärung der offenen Punkte ihre Gültigkeit.
B. Potthoff, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer