Schließung der Geschäftsstelle über den Jahreswechsel

Aufgrund der Schließung der Sportschule Wedau über den Jahreswechsel, ist auch die Geschäftsstelle des Radsportverbandes NRW vom 19.12.2014 bis 02.01.2015 (beide Tage eingeschlossen) in diesem Zeitraum nicht besetzt. Es können keine Anfragen (telefonisch, schriftlich oder elektronisch) bearbeitet werden. Lizenzanträge werden letztmalig im alten Jahr am 17.12.2014 an die Bundeslizenzstelle gesendet. Später eingehende Anträge können dann erst ab dem 05.01.2015 bearbeitet werden.

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Ausrichter für RADFEST NRW 2016 gesucht

Duisburg: Da der bisherige Interessent keine Bewerbung eingereicht hat, wird das RADFEST NRW 2016  neu ausgeschrieben.

Vereine die das RADFEST NRW 2016 ausrichten wollen können sich ab sofort bis zum 15.01.2015 beim Vizepräsidenten Breitensport schriftlich bewerben: albert.schmidt@radsportverband-nrw.de Über die Vergabe entscheidet das Präsidium des Radsportverbandes NRW. Die Bewerbung sollte bereits ein erstes Konzept beinhalten, an Hand der sich das Präsidium ein Bild über die geplante Veranstaltung machen kann. Die Bewerber werden anschließend schriftlich über das Ergebnis informiert.

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Einberufung Mitgliederversammlung 2015

Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW wird hiermit gemäß § 17 der Verbandssatzung für Sonntag, den 08.03.2015, 10.00 Uhr, nach Kaarst einberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 24.01.2015 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes (vorzugsweise in elektronischer Form) eingereicht werden. Später eingehende Anträge können dann nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge ohne Begründung können nicht angenommen werden.

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Nicht erlaubter Auslandsstart – Geldstrafe

Am 23.11.2014 bestand für alle Lizenznehmer Rennsport des Radsportverbandes NRW Startverbot für Veranstaltungen aller Art außerhalb der LV-Meisterschaft Cross in Rheine. Folgende Fahrer haben trotzdem am Jos Feron Cycling Cup (NED) teilgenommen. Es handelt sich somit um einen Verstoß gegen die BDR-Sportordnung und die Sportler werden gemäß des Strafenkataloges mit je 100,- € Geldstrafe belegt (Start im Ausland ohne gültige Auslandsstartgenehmigung):

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Aufhebung der Sperre

Die Sperre gegen den 1. FSV Köln wird hiermit aufgehoben. Alle Sportler sind uneingeschränkt wieder zum Sportbetrieb zugelassen.

St. Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

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