Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes für Auslandsstartgenehmigungen für Frankreich in Übereinstimmung der französischen Antiterrorrichtlinien, bitten wir darum, Genehmigungen hierfür gesondert zu beantragen. Dabei ist die Angabe der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums mit anzugeben. Diese Regelung gilt ab sofort.
St. Rosiejak, Geschäftsführer