Düsseldorf – Die Beliebtheit von E-Bikes oder Pedelecs nimmt immer mehr zu. Mit 720.000 verkauften E-Bikes im Jahr 2017 hält ist der Trend zu Fahrrädern mit eingebautem Elektromotor ungebrochen an. Der Radsportverband NRW setzt die positiven Entwicklung dahingehend um, indem Radrennen und Breitensportveranstaltungen mit E-Bikes in seine Reglements aufgenommen werden.
Welchen Versicherungsschutz bietet die ARAG-Sportversicherung der Sporthilfe NRW e.V.?
Die Verwendung von E-Bikes mit einem Hilfsantrieb von höchstens 0,25 Kilowatt und mit einer Unterstützung von bis zu 25 Kilometer pro Stunde ist im Rahmen der ARAG-Sportversicherung mitversichert. Die Verwendung von leistungsstärkeren zulassungs- und versicherungspflichtigen Pedelecs und E-Bikes (Speed-Pedelecs) fällt allerdings nicht unter den Versicherungsschutz.
Die Durchführung von E-Bike-Rennen und E-Bike-Breitensportveranstaltungen und vergleichbaren Veranstaltungen fällt ebenfalls unter den Schutz der ARAG-Sportversicherung, sofern es sich nicht um Veranstaltungen mit/für leistungsstärkeren zulassungs- und versicherungspflichtigen E-Bikes/Pedelecs (Speed-Pedelecs) handelt.
Der Radsportverband NRW e.V. hat eine pauschale Nichtmitgliederversicherung vereinbart. Hier besteht der Versicherungsschutz für aktiv an den versicherten Veranstaltungen teilnehmenden Nichtmitglieder.
Der Radsportverband NRW e.V. hat ebenfalls die ‚Private Tretrad-Versicherung‘ vereinbart. Auch gilt der Versicherungsschutz für die Mitglieder der Radsportvereine analog zur ARAG-Sportversicherung.
Den genauen Umfang des Sportversicherungsvertrags der Sporthilfe NRW e.V. können Sie der Homepage der ARAG Sportversicherung entnehmen.
(Text: ARAG Sportversicherung)