Aufgrund des Beschlusses des Verbandsrates am 17.11.2019, werden die aktuelle Finanzordnung und die Gebührenordnung 2020 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Alle Ordnungen sind hier abrufbar.
Stefan Rosiejak, Geschäftsführer
Aufgrund des Beschlusses des Verbandsrates am 17.11.2019, werden die aktuelle Finanzordnung und die Gebührenordnung 2020 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Alle Ordnungen sind hier abrufbar.
Stefan Rosiejak, Geschäftsführer
Ab sofort sind das Vereinsrundschreiben 2020 und die Gebührenordnung 2020 (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Verbandsrat am 17.11.2019) in unserem Downloadbereich abrufbar. Den Vereinen wurde das Rundschreiben bereits vorab per Email zugestellt.
Gemäß § 17 der aktuellen Satzung und § 6 der Geschäfts- und Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW wird der Verbandsrat frist- und formgerecht hiermit für den 17.11.2019 nach Duisburg einberufen. Beginn der Tagung ist 10.00 Uhr.
Die turnusmäßige nächste Verbandsratssitzung findet am 17.11.2019 in Duisburg statt. Teilnahmebereichtigt sind die MItglieder des Präsidiums, die Regionssprecher, die Vorsitzenden der Radsportbezirke, die Beisitzer Recht und Versicherung, der Antidopingbeauftragte und Personen mit Funktionen im Präsidium des BDR oder im Direktionskommittee der UCI.
Die von der Mitgliedersammlung am 24.03.2019 beschlossene Satzungsänderung wurde am 14.06.2019 vom AG Düsseldorf eingetragen und ist somit ab sofort in Kraft. Alle anderen Versionen verlieren somit ihre Gültigkeit.
Hiermit wird das Protokoll der Mitgliederversammlung 2019 veröffentlicht. Das Protokoll und sämtliche Unterlagen sind auf der Veranstaltungsseite abrufbar.
Th. Peveling, Präsident; St. Rosiejak Geschäftsführer
Duisburg – Auf Grund von Krankheit und Urlaub ist die Geschäftstelle des Radsportverband NRW vom 16. April bis voraussichtlich 01. Mai 2019 geschlossen. Jessica Willemsen ist für Jugendfragen noch bis zum 18. April erreichbar. Danach ist auch Sie bis zum 01. Mail im Urlaub.
Auch in Duisburg sind die tollen Tage ausgebrochen. Aus diesem Grund bleibt die Geschäftsstelle am Rosenmontag, 04.03.2019, geschlossen. Ab Dienstag sind wir dann wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.
Hiermit veröffentlichen wir eine wichtige Versicherungsinformation unseres Partners ARAG zum Thema Kfz-Zusatzversicherung für Vereine. Vereine, die im Rahmen ihrer Veranstaltung (auch in der Vorbereitung) Fahrzeuge von Sponsoren, Mitarbeitern und Mitgliedern einsetzen, empfehlen wir dringend, diese Information zur Kenntnis zu nehmen.
Hiermit wird die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW e. V. gemäß § 15 der Satzung für Sonntag, den 24.03.2019 nach Duisburg einberufen. Tagungsort ist das Veranstaltungszentrum Steinhof, Düsseldorfer Landstraße 347, 47259 Duisburg. Beginn der Mitgliederversammlung ist um 10.00 Uhr.