Anmeldung für den NRW Landesverbandskalender Cross (Querfeldein) 2018/2019

Vereine und Organisatoren, die ein Crossrennen innerhalb des Landesverbandskalender NRW für 2018/2019 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 14.05.2018 beim Landesverband angemeldet haben. Dies gilt auch für den NRW Cross Cup.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders wird der Landesverband NRW, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: „Regularien/Formulare“ – „Formulare“ – „BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen“) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder Hermann Schiffer (hermann.schiffer@radsportverband-nrw.de) zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch den Beauftragten Terminkalender, Hermann Schiffer, genehmigt sind.

gez: Hermann Schiffer, Beauftragter Terminkalender Straße/Bahn/Cross, Bernd Brodowski, Arbeitsgruppenkoordinator Cross