Duisburg – Der Bund Deutscher Radfahrer weist in einem Schreiben noch einmal auf die Bedeutung zum Trager der Rückennummern und die neue Helmpflicht bei Breitensportveranstaltungen hin. Bruno Nettesheim vom Bund Deutscher Radfahrer schreibt dazu:
… für den Versicherungsschutz ist es notwendig die Starter bei unseren Veranstaltungen im Breitensport zu erfassen. Daher werden sie nach der Registrierung mit einer Rückennummer ausgestattet und für die Öffentlichkeit als Teilnehmer erkennbar gemacht. Oftmals wird dies auch seitens der Behörden in den Genehmigungen verlangt.
Daraus resultierend ist in der Generalausschreibung für Radtourenfahrten – bei denen ja besonders zahlreiche Sportler in den öffentlichen Verkehr geschickt werden – die Auflage einer Rückennummernkontrolle und Vergabe eines Startstempels enthalten (Punkt 8.3) und damit für Ihre Veranstaltungsorganisation vorgegeben. Bei der letztjährigen Bundeskonferenz Breitensport wurde zusätzlich auch eine Helmpflicht für die Teilnehmer einer Radtourenfahrt (bei den Strecken ab 40 km) in das Reglement aufgenommen (Punkt 12.5).
Aktuell spüren wir eine zunehmende Problematik bei der behördlichen Genehmigung für die Durchführung einer Breitensportveranstaltung. Um auch künftig in versicherungs- und genehmigungstechnischer Sicht grünes Licht zu erhalten, ist die Helm- und Rückennummernkontrolle vor der Vergabe des Startstempels wesentlich. Darüber hinaus empfiehlt es sich übrigens immer, die Sportler auf die Einhaltung der StVO-Regeln zu verpflichten.
Wirken auch Sie mit an der bundesweit einheitlichen Umsetzung!
Falls dies noch nicht in ihrem Orga-Plan enthalten ist, ergänzen sie ihn bitte. – Herzlichen Dank! –
Freundliche Grüße aus Frankfurt – Das Team vom Breitensport