Anpassung der Aufwandentschädigung für Kommissärskollegien im Bereich des Radsportverbandes NRW

Der Hauptausschuss des RSV NRW hat auf seiner Sitzung am 14.3.2009 in Herzogenrath eine Anpassung der Aufwandentschädigungen für Kommissäre beschlossen.
Neben dem Tagegeld, das in der aktuellen Höhe von 35€ für die Kommissäre, bzw. 40 € für den VKK bestehen bleibt, können die KK-Mitglieder bei Einsätzen außerhalb Ihrer politischen Gemeinde ein Fahrtgeld in Höhe von 0,25€/km berechnen. Bei der Geltendmachung des Fahrtgeldes muss die Bildung von Fahrgemeinschaften seitens des KK berücksichtigt werden. Die Technische Kommission bittet um unbedingte Beachtung dieser Regelung.