Aufhebung der Sperre nach Begleichung des Nenn- und Reuegeldes

Die gegen die im folgenden genannten Sportler verhängte Sperre wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben da die Sportler das geforderte Nenngeld und/oder Reugeld inzwischen gezahlt haben.

Dörfler Christian, RSV Düren e.V.
Loth Hans-Joachim, RRG Porz e.V.
Nakamura Tatsuto, RST Taunus-Express Kelkheim
Nowak Roman, RSV Gütersloh 1931 e.V.

Die Forderung an die Sportler die noch nicht bezahlt haben bleibt bestehen (s. Amtliche Bekanntmachung vom 21.07.2014)!

Günter Schäfer, Koordinator Straße