Hiermit wird der Verbandsrat satzungsgemäß für den 22.03.2020 nach Duisburg einberufen. Der Verbandsrat übernimmt in den geraden Jahren großenteils die Aufgaben der Mitgliederversammlung. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Regionssprechern, den Bezirksvorsitzenden, dem Beisitzer Recht, dem Beisitzer Versicherungen, dem Antidopingbeauftragten und Vertretern im BDR-Präsidium oder UEC-/UCI-Leitungsfunktionen.
Anträge an den Verbandsrat können bis zum 07.02.2020 schriftlich und mit Begründung an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes NRW gesandt werden. Die elektronische Form ist zulässig.
Th. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer