Im Rahmen der Hauptausschusssitzung am 18.03.2017 wurde der Punkt 68 „Veranstaltergebühr“ in der Gebührenordnung 2017 redaktionell angepasst. Der ehemalige Gesamtbetrag (Anteile Radsportverband und Bezirke) i. H. von 12,84 € wurde in den Anteil Radsportverband i. H. von 6,42 € geändert, da auch nur dieser von der Geschäftsstelle berechnet wird.
St. Rosiejak, Geschäftsführer