Mitgliederversammlung 2025 – Terminverlegung

Die für den 16.03.2025 vorgesehene Mitgliederversammlung muss aus zwingenden, organisatorischen Gründen verschoben werden. Sobald ein Termin feststeht, wird dieser mit der satzungsgemäßen Frist von zwölf Wochen veröffentlicht. Die bereits eingereichten Anträge bleiben bestehen, es sei denn, diese werden von den Antragstellern zurückgezogen. Neue Anträge können bis sechs Wochen vor dem neuen Termin gestellt werden.

Wir danken allen Mitgliedsvereinen für ihr Verständnis.

T. Peveling, Präsident; V. Maas, stellv. Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer