Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem MTB Wettbewerb im Rahmen des „Cross Event Schermbeck“ des SV Schermbeck am 09.03.2013 um keine genehmigte Veranstaltung des Radsportverbandes NRW und des Bundes Deutscher Radfahrer handelt. Gemäß der gültigen Sportordnung des BDR besteht somit ein Startverbot für Lizenznehmer des BDR bei dieser Veranstaltung. Es wird hier besonders auf die Ziffer 4.4.1 der Sportordnung verwiesen.
Jürgen Neuhoff, Vorsitzender Technische Kommission NRW