Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. wird hiermit frist- und formgemäß § 15 (3) der aktuellen Satzung für den 26.03.2023 nach Duisburg einberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung können gemäß § 15 (4) der Satzung bis zum 10.02.2023 (letzter Eingang) an die Geschäftsstelle in Duisburg gesandt werden. Die elektronische Form der Übermittlung ist zulässig. Die Anträge müssen die Angabe des Antragstellers, die Bezeichnung des Antrages und eine Begründung des Antrages erhalten.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind gemäß § 15 (13) ausdrücklich die Mitgliedsvereine des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist die Abgabe der ersten Mitgliedermeldung des Jahres bis zum 24.02.2023. Pro angefange 50 Mitglieder steht dem Verein je eine Stimme zu. Eine interne Stimmenübertragung ist zulässig. Die Meldung der Delegierten erfolgt über das Meldeportal des Radsportverbandes. Hierzu erhalten alle Vereine rechtzeitig eine Information.
T. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer