Sperre wegen Nichtbegleichens des Nenn- und Reuegeldes

Hiermit geben wir bekannt , dass die nachstehend genannten Sportler wegen Nichtbegleichung des Nenn- und Reuegeldes (gemäß Ziffer 4.3.3. (3) der BDR – Sportordnung 04/2014) für das Rennen „76. Int. Westfalen – Preis“ vom 29.05.2014 für den Zeitraum, (Ziffer 4.3.3. (4) BDR – Sportordnung) vom

17.08 2014 bis zum 08.09.2014

weiterhin gesperrt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung des Nenn- und Reuegeldes mit der Sperre nicht abgegolten ist. Der Anspruch gegen die betreffenden Personen bleibt weiterhin bestehen, somit auch die Sperre für alle Radsportveranstaltungen.

Fahrer_gesperrt

Dr. J. Hinder, Vizepräsident; G. Schäfer, Koordinator Straße; St. Rosiejak, Geschäftsstellenleiter