Aufhebung der Startsperre nach Begleichung des Nenn – bzw. Reuegeldes

Die gegen den folgenden Sportler verhängte Sperre wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da der Sportler das geforderte Nenngeld und / oder Reuegeld inzwischen gezahlt hat:

Krüger, Joachim, RSV Team ME Mettmann, GER19661025

Die Forderung an die Sportler, die noch nicht bezahlt haben bleibt bestehen (s. Amtliche Bekanntmachung vom 21.07.2014), bis das geforderte Nenngeld oder Reuegeld gezahlt ist.

Günter Schäfer, Koordinator Straße