Hiermit geben wir bekannt , dass die nachstehend genannten Sportler
wegen Nichtbegleichung des Nenn- und Reuegeldes (gemäß Ziffer 4.3.3. (3)
der BDR – Sportordnung 04/2014) für das Rennen „76. Int. Westfalen – Preis“
vom 29.05.2014 für den Zeitraum, (Ziffer 4.3.3. (4) BDR – Sportordnung) vom
03.07 2014 bis einschließlich 18.07.2014 sind für Veranstaltungen des
Radsportes gesperrt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung des Nenn- und Reuegeldes
mit der Sperre nicht abgegolten ist. Der Anspruch gegen die betreffenden
Personen bleibt weiterhin bestehen.
Dr. J. Hinder, Vizepräsident Rennsport; J. Neuhoff, Vorsitzender Technische Kommission;
G. Schäfer, Koordinator Straßenfahren