Mitgliederversammlung 2025 – Einberufung

In Übereinstimmung mit § 15 der gültigen Verbandssatzung wird die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. frist- und formgerecht für Sonntag, den 05.10.2025 nach Duisburg einberufen. Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 20.08.2025 in schriftlicher und elektronischer Form an den Geschäftsführer unter stefan.rosiejak@radsportverband-nrw.de gesandt werden. Die Anträge müssen den Namen des Antragstellers, den Antrag und die Begründung des Antrages beinhalten.

Die Tagesordnung, Berichte und Anträge werden bis zum 05.09.2025 im geschützten Bereich der Homepage veröffentlicht. Alle Mitgliedsvereine erhalten rechtzeitig die Zugangsdaten zu diesem geschützten Bereich per E-Mail.

T. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer