In Übereinstimmung mit § 15 der aktuellen Verbandssatzung werden hiermit Termin und Ort der Mitgliederversammlung 2025 bekanntgegeben:
16.03.2025 – 10.00 Uhr – Steinhof – Düsseldorfer Landstraße 347 – 47259 Duisburg
Jeder Mitgliedsverein des Radsportverbandes NRW ist teilnahmeberechtigt. Pro gemeldete angefangene 50 Mitglieder kann ein Delegierter entsandt werden. Die Stimmenübertragung ist zulässig. Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 31.01.2025 an den Geschäftsführer unter stefan.rosiejak@radsportverband-nrw.de gesandt werden. Die Anträge müssen den Antragsteller, die Bezeichnung des Antrages und eine Begründung enthalten. Später eingehende Anträge können nur noch als Eilantrag behandelt werden, wobei die Mitgliederversammlung vorher die Dringlichkeit feststellen muss.
Die Meldung der Delegierten erfolgt ausschließlich über das Mitgliederportal des Radsportverbandes NRW unter dem Button „Delegiertenmeldung“ und ist zwischen dem 07.02.2025 und dem 07.03.2025 freigeschaltet. Nicht über das System gemeldete Delegierte können nur mit einer schriftlichen Vollmacht ihres Vereins nachträglich zugelassen werden.
Die offizielle Einberufung mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung erfolgt bis zum 14.02.2025.
T. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer