Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sportler*innen mit CT-Status und Wohnort in NRW bei den NRW-Meisterschaften am 07.05.23 analog den aktuellen Bestimmungen der WB startberechtigt sind (R.5.2 bzw. R. 7.1).
Gez.: TK NRW
Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sportler*innen mit CT-Status und Wohnort in NRW bei den NRW-Meisterschaften am 07.05.23 analog den aktuellen Bestimmungen der WB startberechtigt sind (R.5.2 bzw. R. 7.1).
Gez.: TK NRW