Wie bereits mit der Bekanntmachung vom 08.01.2021 veröffentlicht, findet die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW am 13.06.2021 statt. Tagungsort ist das Sportforum Kaarst-Büttgen. Sofern möglich, soll diese Mitgliederversammlung unter Einhaltung der dann gültigen Corona-Regeln als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Anträge zur Mitgliederversammlung können bis zum 30.04.2021 an die Geschäftsstelle des Radsportverbandes NRW gesandt werden (gemäß § 15 (4) der Satzung). Die elektronische Form ist zulässig. Später eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden, nachdem die Dringlichkeit von der Mitgliederversammlung bestätigt wurde.
Der Antrag muss neben der Angabe des Antragstellers und der Formulierung des Antrages auch eine Begründung enhalten. Antragsberechtigt gemäß § 15 (11) der Satzung sind die Mitgliedsvereine, das Präsidium, der Verbandsrat, der Jugendhauptausschuss und die Kassenprüfer.
Th. Peveling, Präsident; St. Rosiejak, Geschäftsführer