NRW beschließt weitreichende Lockerungen in der Corona-Krise – Update

Düsseldorf – Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich gestern auf eine Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt und das hat auch Auswirkungen auf den Sport. Allerdings werden Details von den Bundesländern festgelegt. Weitreichende Lockerungen gibt es in Nordrhein-Westfalen – auch was den vereinsbasierten Sport angeht. Ministerpräsident Armin Laschet stellte den „Nordrhein-Westfalen-Plan“ nach den Beratungen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in Düsseldorf vor. Der Plan soll  „unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens“ umgesetzt werden.

In dem Beschluss der Regierung heißt es, dass „der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt“ wird. Hierfür müssen die zehn „Leitplanken“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) eingehalten werden.

Die Beschlüsse, die hierzu in NRW gefasst wurden, dürften für die anderen 15 Bundesländer als Maßstab dienen. Bereits ab heute erlaubt ist hierzulande der „Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet“, wie es in einer Bekanntmachung des Landes heißt. „Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

Ab dem 11. Mai dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen „unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich“ öffnen, Freibäder – wenn es sich nicht um reine Spaßbäder handelt – dürfen unter bestimmten Auflagen am 20. Mai nachziehen.

Voraussichtlich ab dem 30. Mai sollen laut dem NRW-Plan sogar wieder Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen erlaubt werden, genauso wie der Betrieb von Hallenbädern und „sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateursport“. Dann ist auch „die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen gestattet“. Der 30. Mai soll allerdings laut NRW-Staatssekretärin Andrea Milz „ganz klar“ nur eine „Richtgröße“ darstellen, an die sich nicht „geklammert“ werden soll. Zunächst müsse bis dahin das Infektionsgeschehen neu betrachtet werden.

Sämtliche Öffnungen sind neben der Infektionsentwicklung auch daran geknüpft, dass die Regeln und die Hygiene der Coronaschutzverordnung eingehalten werden, wie Milz heute mehrmals bei ihrer Pressekonferenz unterstrich. Das Land NRW arbeite derzeit noch an entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Weiter finden die Öffnungen nur unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt.

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) veröffentlichte hierfür Anfang der Woche bereits sportartspezifische Übergangsregeln für alle Disziplinen. Und auch der nordrhein-westfälische Landessportbund gibt entsprechende Hinweise zur vereinsbasierten Wiederaufnahme des Sportbetriebs, dazu gehören ein Wegweiser für Vereine und ein Leitfaden für Übungsleiter und Trainer.

Die 10 DOSB-Leitplanken

Sportartspezifische Übergangsregeln des BDR

Hinweise des LSB

Der Nordrhein-Westfalen-Plan

Pressekonferenz der Staatssekretärin Andrea Milz