In unserer Bekanntmachung vom 14.03.2020 wurden Sie darüber informiert, dass bei Veranstaltungsabsagen aufgrund von behördlichen Anordnungen keine Genehmigungsgebühr berechnet wird. Dies bezieht sich nur auf Veranstaltungen, die vom Radsportverband NRW mit Gebühren belegt werden. Das Präsidium hat nun beschlossen, dass diese Regelung nur einmal seitens der Vereine genutzt werden kann. Vereine, die einen neuen Termin anmelden und somit ihre Veranstaltung verlegen, unterliegen wiederum der Genehmigungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung des Radsportverbandes NRW.
Jede Terminverlegung zieht auch einen gewissen Verwaltungsaufwand unserer ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte nach sich, die teilweise mit Kosten für den Radsportverband verbunden sind. Ebenso soll hiermit ein „inflationärer“ Umgang mit Ersatzterminen (immer wieder erneute Verlegung bei neuer Sachlage) vermieden werden. Es ist jetzt schon absehbar, dass es im dritten Quartal des Jahres im Bereich Rennsport durch zahlreiche Terminverlegungen von internationalen und nationalen Veranstaltungen zu einem terminlichen Engpass kommen wird. Ziel ist es aber für uns, alle Vereine gleich und gerecht zu behandeln.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere direkten Ansprechpartner in den Kompetenzteams zur Verfügung.
Th. Peveling, Präsident; Dr. J. Hinder, Vizepräsident; H. Schiffer, Vizepräsident