Duisburg – Aus gegebenem Anlass dürfen wir nochmals auf die Regelung zur Teilnahme an nicht genehmigten Radrennen hinweisen.
Mit einer BDR Lizenz ist ein Start bei nicht genehmigten Radrennen ausgeschlossen. (Sportordnung Ziff. 4.4.1)
Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise ist mit einer Bestrafung gemäß BDR Sportordnung Anhang A zu rechnen.
gez. Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten; Ferdinand Ameis Vorsitzender TK NRW