Duisburg – Aus gegebener Veranlassung wird hiermit für den Tag der Landesverbandsmeisterschaften NRW Straße (gem. BDR Sportordnung) ein Startverbot für alle NRW Lizenzinhaber am 05.05.2019 für alle Straßen- und Rundstreckenrennen im In- und Ausland ausgesprochen. An diesem Tag ist nur ein Start bei der Landesverbandsmeisterschaft NRW in Ahlen – Dolberg möglich.
Gleichzeitig bitten wir zur beachten, dass bei der LVM – NRW Renngemeinschaften nicht startberechtigt sind. Alle Teilnehmer müssen in ihren Vereinstrikots an den Start gehen.
gez. Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten; Heinz Nordhoff, Sprecher Kompetenzteam Straße / Bahn / Cross