Duisburg – Nordrhein-Westfalen behält die bisherige Regelung zum Landesnaturschutzgesetzt bei. Das neue Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen wurde diese Tage veröffentlicht. Die bisherige Regelung, dass alle Straßen und Wege befahren werden dürfen, wurde beibehalten.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant Radfahren, hier vor allem das fahren mit dem MTB, nur auf „zugelassenen Wegen“ zu erlauben. Diese offene Formulierung hätte zu vielen Fragen und willkürlichen lokalen Entscheidungen führen können.
Mit einem breiten Bündnis vom Radsportverband NRW, ADFC, Zweirad Industrieverband und der DIMB konnte diese Regelung verhindert werden. Wir bedanken uns an dieser Stelle aber auch bei der Landesregierung von NRW, die nach Gesprächen bereit war, die alte Regelung beizubehalten.
Eine ausführliche Zusammenfassung zum Landesnaturschutzgesetz findet man auf den Seiten der DIMB.
gez. Joachim Herrmann – Vizepräsident Breitensport, Uwe Richert – Geschäftsstelle