Auslandsstartgenehmigungen

Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, dass für den Start bei Lizenzrennen im Ausland eine Auslandsstartgenehmigung benötigt wird (BDR-Sportordnung Artikel 4.4.3). Für nationale Rennen des Gastlandes wird diese Genehmigung vom Radsportverband NRW erstellt. Das dazu notwendige Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Bei Rennen des UCI-Kalenders muss eine Genehmigung beim BDR in Frankfurt beantragt werden.

Bei einem Start im Ausland ohne Genehmigung muss mit einer Bestrafung gemäß BDR-Strafenkatalog gerechnet werden.

gez. Hermann Schiffer, Technische Kommission NRW