Aus gegebener Veranlassung wird hiermit für den Tag der NRW-Meisterschaft Straße (gem. BDR Sportordnung) ein Startverbot für alle NRW Lizenzinhaber am 03.05.2015 für alle Straßen- und Rundstreckenrennen im In- und Ausland ausgesprochen. An diesem Tag ist nur ein Start bei der NRW-Meisterschaft in Bünde möglich.
Gleichzeitig bitten wir zu beachten, dass bei der NRW-Meisterschaft Renngemeinschaften nicht startberechtigt sind. Alle Teilnehmer müssen in ihren Vereinstrikots an den Start gehen.
Toni Kirsch, Präsident