Kleiner Grenzverkehr LV NRW – KNWU

Ab sofort gilt eine Regelung zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden, die die Ausstellung einer Auslandsstartgenehmigung in allen Sparten unnötig macht, sofern es sich um Veranstaltungen des nationalen Kalenders handelt.

Sportlerinnen und Sportler der Bezirke Aachen, Krefeld, Mönchengladbach, Rechter Niederrhein und Nord-Westfalen können ohne besondere Genehmigung in den KNWU-Districten Brabant, Drenthe, Gelderland und Limburg starten. Die gleiche Regelung gilt ebenso für die Sportlerinnen und Sportler aus den genannten niederländischen Districten in denen für den kleinen Grenzverkehr geöffneten Radsportbezirken im Radsportverband NRW.

Für alle anderen Bezirke bleibt die Ausstellung von Auslandsstartgenehmigungen obligatorisch.

Diese Vereinbarung wurde von den Generalsekretären des BDR und der KNWU gegengezeichnet.