Jahreshauptversammlung Radsportverband Nordrhein-Westfalen

Die Jahreshauptversammlung der Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit für den 12. März nach Voerde/Dinslaken einberufen. Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis spätestens 30. Januar schriftlich und begründet bei der Geschäftsstelle des Radsportverbandes NRW in Gelsenkirchen eingegangen sein.

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Jahreshauptversammlung des Radsportbezirks Krefeld

Der Radsportbezirk Krefeld lädt für Sonntag, 22. Januar 2006 zur Jahreshauptversammlung. Die Versammlung beginnt um 9.30 Uhr im KönigPALAST Krefeld, Westparkstraße 111, 47803 Krefeld.

Anfahrt:

Aus Richtung Köln, Düsseldorf: A 57 in Richtung Krefeld, Nimwegen bis Abfahrt 12 Krefeld-Gartenstadt. B 509 in Richtung Krefeld. Folgen Sie den Ausschilderungen Richtung Eishallen/Rheinlandhalle.

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Frühjahrstagung der WAV-Rennsport Bahn und Straße

Die Frühjahrstagung der LV Kommissäre Rennsport des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. findet am 26.03.2006, Beginn 10.00 Uhr, in der Sportschule Duisburg-Wedau, Friedrich-Alfred-Str. 15, Sitzungszimmer 3, statt.
Um Vormerkung des Termins und um zahlreiche Teilnahme wird gebeten da einige wichtige Themen behandelt werden müssen.
Eine besondere Einladung erfolgt nicht.

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Jahreshauptversammlung des Radsportbezirkes Nord-Westfalen am 5. Februar in Münster

Jahreshauptversammlung des Radsportbezirkes Nord-Westfalen findet am 5. Februar in Münster statt. Beginn der Tagung ist 10 Uhr in der Halle Münsterland. Gastgeber sind die Radsportfreunde Münster. Eingeladen sind alle Vereine des Bezirks und der Bezirksvorstand. Eine ausführliche Tagesordnung und die Jahresberichte gehen diesem Kreis gesondert per Post zu.

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Radsportjugend NRW

Die diesjährige Hauptausschußsitzung findet am 20.11.2005 in der Sportschule Duisburg-Wedau statt. Beginn 10 Uhr, Raum Düsseldorf. Die Tagungsunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig zu.

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Herbsttagung

Die diesjährige Herbsttagung des LV NRW wird für Sonntag den 13.11.05 nach Duisburg einberufen. Beginn der Tagung ist 9.30 Uhr. Eingeladen sind alle Mitglieder des erweiterten Vorstandes gem §11c der LV-Satzung. Eine schriftliche Einladung geht den Vorstandsmitgliedern fristgemäß gesondert zu.

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