Mitgliedermeldung 2011 – Versicherungsschutz

Aus gegebener Veranlassung dürfen wir daran erinnern, dass Vereine, die bis zum 31.03.2011 noch keine Meldung für das Jahr 2011 abgegeben haben, keinen Versicherungsschutz genießen. Betroffene Vereine, die Veranstaltungen angemeldet haben, werden demnach bis zur Erledigung gesperrt und können somit diese Veranstaltungen aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht durchführen. Die Frist zur Erledigung läuft am 31.03.2011 (Eingang Geschäftsstelle) ab.

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Jahreshauptversammlung des Radsportbezirks Aachen 2011

Der Radsportbezirk Achen e.V. lädt zur Jahreshauptversammlung 2011 ein.

Tag: Donnerstag, 10.03.2011
Beginn: um 19:30 Uhr
Ort: Clubheim, In den Drieschgärten, 52382 Niederzier

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Totenehrung
4. Entgegennahme des Protokolls der MV vom 10.01.2010
5. Auszeichnung verdienter Mitglieder
6. Entgegennahme der Jahresberichte der Fachschaften
7. Verlesung des Jahresberichtes des Bezirksvorsitzenden
8. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
9. Wahl eines Versammlungsleiters
10. Entlastung des Vorstandes und der Fachwarte
11. Wahlen zum Geschäftsführenden Vorstand (gemäß Satzung §9)
a) Bezirksvorsitzende/r (2 Jahre)
b) Kassierer/in (2 Jahre)
c) Geschäftsführer/in (1 Jahr)
12. Wahlen zum erweiterten Vorstand (Gemäß Satzung §9)
a) Fachwart/in Bahnrennsport (2 Jahre)
b) Fachwart/in Radball (2 Jahre)
c) Medienwart/in (2 Jahre)
d) Jugendwart/in (2 Jahre/Bestätigung)
e).Fachwart MTB
13. Wahl von 2 Kassenprüfern und 1 Ersatzprüfer (Gemäß Satzung §8)
14. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge* zur Hauptversammlung
15. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge* zu Satzungsänderungen
16. Beratung und Festlegung zu Umlagen
17. Wahl des Ortes der Mitgliederversammlung 2012
18. Verschiedenes, Anfragen, Termin, Mitteilungen

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Ergänzung zur Einberufung der Mitgliederversammlung

Ergänzend zur Amtliche Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen vom 08. Februar 2011 „Einberufung der Mitgliederversammlung – Tagesordnung“ wird noch die zur Beschlussfassung anstehende Gebührenordnung sowie die Satzungsänderungen veröfftlicht.

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Ausschluss vom Sportbetrieb

Folgende Vereine werden wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen gebenüber der Sporthilfe e. V. bis auf Widerruf vom aktiven Sportbetrieb ausgeschlossen:

RSC Schermbeck
Radsport Team Essen 19/2

Mitglieder der o. g. Vereine dürfen bis auf weiteres nicht an offiziellen Veranstaltungen des Radsportverbandes NRW und dessen Organen teilnehmen.

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