Einberufung Verbandsratssitzung 21.11.2021

Gemäß der aktuellen Geschäfts- und Verwaltungsordnung wird der Verbandesrat des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. für Sonntag, den 21.11.2021 nach Duisburg eingeberufen. Anträge an den Verbandsrat können in schriftlicher Form mit Begründung bis zum 08.10.2021 in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die elektronische Form ist zulässig. An der Verbandsratssitzung sind die Präsidiumsmitglieder, die Regionalvorsitzenden, die Beisitzer Recht und Versicherung und der Antidopingbeauftragte sowie eingeladene Gäste teilnahmeberechtigt.

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Verbandsratssitzung I/2021 – Termin und Antragsfrist

Gemäß § 6 der Geschäfts- und Verwaltungsordnung des Radsportverbandes NRW wird die erste Verbandsratssitzung für den 21.03.2021, 10.00 Uhr, nach Duisburg einberufen. Entsprechend der aktuellen Coronalage wird die Verbandsratssitzung ggf. als Videokonferenz durchgeführt. Anträge zur Verbandsratssitzung sind bis zum 05.02.2021 (eingehend) an den Geschäftsführer in Duisburg zu senden. Der Antragsteller muss ebenso angegeben werden, wie eine Begründung des Antrages, damit dieser behandelt werden kann. Die elektronische Form ist zulässig.

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Einberufung Verbandsrat 22.11.2020

Gemäß § 6 der Geschäfts- und Verwaltungsordnung wird hiermit der Verbandsrat des Radsportverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. für den 22.11.2020 nach Duisburg einberufen. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Präsidiums, die Regionssprecher, die Bezirksvorsitzenden sowie die Beisitzer Recht, Beisitzer Versicherungen und der Antidopingbeauftragte. Beratende Personen können zusätzlich durch den Präsidenten eingeladen werden (ohne Stimmrecht).

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Verbandsratssitzung 22.03.2020 – Einberufung

Hiermit wird der Verbandsrat satzungsgemäß für den 22.03.2020 nach Duisburg einberufen. Der Verbandsrat übernimmt in den geraden Jahren großenteils die Aufgaben der Mitgliederversammlung. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Regionssprechern, den Bezirksvorsitzenden, dem Beisitzer Recht, dem Beisitzer Versicherungen, dem Antidopingbeauftragten und Vertretern im BDR-Präsidium oder UEC-/UCI-Leitungsfunktionen.

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