Aus gegebenen Anlass wird nochmals hingewiesen, das nach Sportordnung Ziffer 4.8 und Wettkampfbestimmungen Straße, Ziffer 5.2.2 , Vereine, die Werbung auf der Sportkleidung anbringen wollen, müssen dies jährlich bei ihrem Landesverband beantragen und genehmigen lassen. Für die Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr zu bezahlen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.