Jahreshauptversammlung Radsportverband Nordrhein-Westfalen

Die Jahreshauptversammlung der Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit für den 12. März nach Voerde/Dinslaken einberufen. Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis spätestens 30. Januar schriftlich und begründet bei der Geschäftsstelle des Radsportverbandes NRW in Gelsenkirchen eingegangen sein.