Duisburg – Einzelmitlgieder im Radsportverband NRW haben nun die Möglichkeit ihre Beiträge für 2018 zu überweisen. Ab Dezember 2017 besteht die Möglichkeit die Beiträge für die Einzelmitgliedschaft im Radsportverband NRW für 2018 zu überweisen. Die Beiträge für 2018 haben sich gegenüber 2017 nicht geändert. Die Details zum Beitrag 2018 entnehmen Sie bitte der Anlage:
Gebühren-Einzelmitglieder-ab-2018
Wie in den letzten Jahren ist zur Verlängerung der Einzelmitgliedschaft die Vorab Überweisung des Beitrages Voraussetzung. Nach Eingang ihres Mitgliedsbeitrages auf dem Konto des Radsportverbandes NRW erhalten Sie von uns eine Rechnung und, wenn in der Überweisung gewünscht, die Wertungskarte für 2018.