Anmeldung für den NRW Landesverbands-Kalender Straßenrennsport 2012

Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalender NRW für 2012 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 20.09.2011 beim Landesverband anmelden.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders wird auch der Landesverband NRW wie bereits für 2011 nur noch Online-Anmeldungen über www.rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: „Regularien/Formulare“ – „Formulare“ – „BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen“) anfordern.

Organisatoren, die eine Terminanmeldung per Mail oder Fax beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband NRW versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht mehr notwendig.

Bei Annullierung des angemeldeten Rennens nach der Veröffentlichung des LV-Kalenders 2012 verbleibt die Gebühr beim Landesverband. Bei Ummeldung oder eine nachträgliche Neuanmeldung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 55 Euro erhoben.
Der Ausrichter verpflichtet sich die kompletten Ergebnisse innerhalb 24 Stunden per E-Mail an das Team von rad-net und den Bund Deutscher Radfahrer e.V. (ergebnisse@rad-net.de) zu übermitteln.
Das Anmeldeportal auf www.rad-net.de ist ab dem 01. August 2011 geöffnet.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht das Team von rad-net (team@rad-net.de) zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR bzw. der LV-Tagung genehmigt sind.