Aus gegebener Veranlassung dürfen wir daran erinnern, dass Vereine, die bis zum 31.03.2011 noch keine Meldung für das Jahr 2011 abgegeben haben, keinen Versicherungsschutz genießen. Betroffene Vereine, die Veranstaltungen angemeldet haben, werden demnach bis zur Erledigung gesperrt und können somit diese Veranstaltungen aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht durchführen. Die Frist zur Erledigung läuft am 31.03.2011 (Eingang Geschäftsstelle) ab.