Die Mitgliederversammlung des Radsportverbandes NRW e. V. wird hiermit gemäß § 17 Abs. 3) der Satzung für den 13.03.2011, 10.00 Uhr, nach Lennestadt-Saalhausen/Bezirk Westfalen Mitte einberufen.
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zum 28.01.2011 (Eingang) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Anträge ohne Begründung werden nicht angenommen. Die Tagesordnung wird gemäß § 17 Abs. 5) vier Wochen vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Die Tagungsunterlagen werden gemäß Beschluss des Hauptausschusses den Bezirksvorsitzenden elektronisch übersandt.