Laut Artikel 2.5 der Durchführungsbestimmungen im Kunstradsport des BDR, wird
den im angehängten Dokument aufgeführten Vereinen die Genehmigung erteilt, für das Jahr 2018 Sportgemeinschaften (SG) zu melden.
Bekanntmachung Hallenradsport RSV NRW 2018
Dr. S. Döring, Vizepräsident